Benzin statt Diesel oder Diesel statt Benzin getankt – Versicherung
Im Falle einer Falschbetankung mit Benzin statt Diesel oder Diesel statt Benzin zahlen die Teilkasko und Vollkasko nicht. Die Versicherung interpretiert eine Falschbetankung als grob fahrlässiges Handeln und stuft es nicht als Versicherungsfall ein. Nach einer Entscheidung des KG (Urteil vom 2. Dezember 2011 · Az. 6 U 13/11) muss keine Versicherung die Kosten für falsch Read more about Benzin statt Diesel oder Diesel statt Benzin getankt – Versicherung[…]